Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen

Der BFH hat die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet (Az. I R 50/22).

BFH zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG – Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sog. strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen ist, oder ob in Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken sind, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt (Az. IV R 17/23).

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

Der BFH hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden (Az. I R 4/23).

Irreführende Werbung mit CO2-neutralem Versand und „nachhaltig & regional“

Das LG Bochum hat dem Betreiber des Onlineshops Clevertronic untersagt, auf seiner Webseite zu behaupten, dass er seine Produkte „CO2-neutral“ versendet. Unzulässig sei auch die Werbung mit „Nachhaltig & regional“ auf der Webseite.  Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt (Az. I-19 O 24/25).

BMF: Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im BStBl Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.

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