Neuigkeiten Steuer & Recht

Unsere Mandanten versorgen wir jeden Monat per E-Mail mit brandaktuellen Informationen zum Steuerrecht. Für den Fall, dass Sie (noch) nicht dazu gehören, finden Sie auf dieser Seite immer aktuell das Wichtigste aus den Themengebieten

  • Steuer-, Wirtschafts- und Wirtschaftsgesetzgebung,
  • EU-Gesetzgebungen,
  • und aktuellen Corona-Themen.

Viel Spaß beim Stöbern!

Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH zu § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um eine Einkünftekorrekturnorm und nicht um eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung. Dies entschied der BFH (Az. I R 45/22).

BFH: Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“

Der BFH hat die Frage geklärt, ob eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung, die zivilrechtlich nur durch ihren Rechtsträger handeln kann, Leistungsempfängerin im Rahmen von Leistungsaustauschverhältnissen mit ihrem Rechtsträger im umsatzsteuerlichen Sinne sein kann, sodass die Verwaltungsleistungen des Trägers steuerbare Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG begründen (Az. V R 13/22).

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn u. a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden (Az. II R 14/22).

BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben ist (Az. V R 28/23).

Keine Befangenheit: Richter durfte Videoverhandlung bei komplexem Fall ablehnen

Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass die Ablehnung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO durch einen Richter wegen störanfälliger Technik und eines sehr komplexen Falles mit hohem Streitwert nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (Az. 3 W 10/25). Auf diesen Beschluss wies die BRAK hin.

Lernen Sie uns kennen!

Seit mehr als 30 Jahren setzen wir auf Kontinuität in der Beratung. Unsere erfahrenen Partner und das hervorragend ausgebildete Mitarbeiter-Team freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

KUMMER LEIN PARTNERSCHAFT

Ihr verlässlicher Partner in allen Steuerfragen.

Anschrift

Kummer Lein Partnerschaft mbB
Steuerberater
Schwieberdinger Straße 56
71636 Ludwigsburg

+49 7141 68 20 - 25

Links

Steuerberaterkammer Stuttgart
www.stbk-stuttgart.de

Ihre Kontaktanfrage

Bitte rechnen Sie 9 plus 8.

Partnergesellschaft

ETL AUCON | audit. tax. consulting.

ETL Aucon GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft

Lange Straße 59
70174 Stuttgart

+49 711 93 30 91-10

© 2025 Kummer Lein Partnerschaft mbB, Ludwigsburg
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Die Website der Kummer Lein Partnerschaft mbB benötigt Cookies. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns dabei sehr wichtig – wir verwenden keine Dienste von Drittfirmen wie bspw. Google, die Ihre Daten weiter verarbeiten.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig – wir verwenden keine Dienste von Drittfirmen wie bspw. Google, die Ihre Daten weiter verarbeiten. Die Ergebnisse unserer Matomo-Statistiksoftware werden nur von uns zur Verbesserung unserer Website ausgewertet. Wir nutzen keine Dienste wie bspw. Google Analytics oder Google Webfonts. Unsere interaktiven Karten kommen ausschließlich von OpenStreetMap.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close