Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Der BGH hatte sich bereits in einigen Entscheidungen mit den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz auseinandergesetzt. Nun hat es sich mit einem Urteil des OLG Stuttgart befasst (Az. VIII ZR 62/25).

Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam

Der BGH hat über die Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens zur anfänglichen Mindestvertragslaufzeit entschieden (Az. III ZR 8/25).

Deutscher Markt für Wagniskapital 2025 trotz wirtschaftlicher Unsicherheit stabil

Der deutsche Markt für Wagniskapital erreicht 2025 mit einem Investitionsvolumen von 7,2 Mrd. Euro trotz anhaltender gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit das Niveau der Vorjahre. 2024 lag das Volumen bei 7,4 Mrd. Euro, 2023 bei 7,1 Mrd. Euro. Das Abschlussquartal des Jahres war mit zwei Milliarden Euro das zweitstärkste Quartal. Das sind die Ergebnisse des KfW-Venture-Capital-Dashboards.

BFH: Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft

Eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht. So der BFH (Az. IV R 12/23).

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

§ 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht. So entschied der BFH (Az. II R 19/24).

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