Neuigkeiten Steuer & Recht

Unsere Mandanten versorgen wir jeden Monat per E-Mail mit brandaktuellen Informationen zum Steuerrecht. Für den Fall, dass Sie (noch) nicht dazu gehören, finden Sie auf dieser Seite immer aktuell das Wichtigste aus den Themengebieten

  • Steuer-, Wirtschafts- und Wirtschaftsgesetzgebung,
  • EU-Gesetzgebungen,
  • und aktuellen Corona-Themen.

Viel Spaß beim Stöbern!

Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH: Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Der BFH hatte bzgl. der Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung u. a. zu entscheiden, ob Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig sind (Az. IX R 33/22).

BFH zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte

Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).

BFH: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft

Der BFH nahm u. a. Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (KG) einer Anteilsveräußerung gleichzustellen ist, bei der dem Gesellschafter auch das zivilrechtliche Eigentum an einem Grundstück zusteht (Az. III R 38/22).

BFH: „Passive Entstrickung“ aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Der BFH nimmt zu den Fragen Stellung, ob Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne erfasst und ob mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden ist (Az. I R 6/23).

BFH: „Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Der BFH hat entschieden, dass eine sog. steuerrechtliche Entstrickung in grenzüberschreitenden Fällen - ein Vorgang, bei dem stille Reserven von Wirtschaftsgütern aufgedeckt und besteuert werden, weil ansonsten Deutschland sein Besteuerungsrecht verlieren würde - grundsätzlich auch durch eine bloße Rechtsänderung eintreten kann - „passive“ Entstrickung (Az. I R 41/22).

Lernen Sie uns kennen!

Seit mehr als 30 Jahren setzen wir auf Kontinuität in der Beratung. Unsere erfahrenen Partner und das hervorragend ausgebildete Mitarbeiter-Team freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

KUMMER LEIN PARTNERSCHAFT

Ihr verlässlicher Partner in allen Steuerfragen.

Anschrift

Kummer Lein Partnerschaft mbB
Steuerberater
Schwieberdinger Straße 56
71636 Ludwigsburg

+49 7141 68 20 - 25

Links

Steuerberaterkammer Stuttgart
www.stbk-stuttgart.de

Ihre Kontaktanfrage

Bitte rechnen Sie 2 plus 5.

Partnergesellschaft

ETL AUCON | audit. tax. consulting.

ETL Aucon GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft

Lange Straße 59
70174 Stuttgart

+49 711 93 30 91-10

© 2026 Kummer Lein Partnerschaft mbB, Ludwigsburg
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Die Website der Kummer Lein Partnerschaft mbB benötigt Cookies. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns dabei sehr wichtig – wir verwenden keine Dienste von Drittfirmen wie bspw. Google, die Ihre Daten weiter verarbeiten.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig – wir verwenden keine Dienste von Drittfirmen wie bspw. Google, die Ihre Daten weiter verarbeiten. Die Ergebnisse unserer Matomo-Statistiksoftware werden nur von uns zur Verbesserung unserer Website ausgewertet. Wir nutzen keine Dienste wie bspw. Google Analytics oder Google Webfonts. Unsere interaktiven Karten kommen ausschließlich von OpenStreetMap.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close